Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus dem Raum Köln, welcher sich der Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr verschrieben hat. Mit unseren, speziell ausgebildeten Personenspürhunden (PSH), suchen wir nach vermissten Menschen. Dies tun wir rein ehrenamtlich. Derzeit können wir 8 geprüfte Teams in den Einsatz schicken. Unsere Hundeführer erhalten eine professionelle Ausbildung, unter anderem in Erste Hilfe, Erste Hilfe am Hund, BOS Funk, Karte-Kompass und GPS, Taktik im Einsatz, Verhalten im Einsatz, etc. Bei der Ausbildung orientieren wir uns an den Hilfsorganisationen und haben bisher auf dieser Ebene sehr gut mit Hilfsorganisationen zusammen gearbeitet. Unsere Arbeit ist professionell und ehrenamtlich, wir bedienen einen Radius von 120 km um Köln im Normalfall innerhalb einer guten Stunde.
Das Land NRW hat bei der Polizei ebenfalls PSH Teams. Hinzu kommen noch sogenannte gelistete Teams von Hilfsorganisationen, welche für ihre Unterstützung eine Aufwandsentschädigung erhalten. Diese, aktuell unseres Wissens nach 12 Teams, reichen nicht aus um alle Vermisstenfälle in NRW bedienen zu können. Hinzu kommt, dass die PSH der Polizei auch Ermittlungseinsätze laufen. Die PSH, welche offiziell für das Land NRW laufen, sind beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste gelistet, sie werden über die Landesleitstelle alarmiert.
Bei der Alarmierung eines PSH über die Landesleitstelle kommt es oft zu erheblichen Verzögerungen bis zum Einsatz. Teilweise müssen die Kreispolizeibehörden mehrere Stunden auf das Team warten. Dies ist für die Beamten vor Ort eine unerträgliche Situation, da es hier ja immer um Leib und Leben des Vermissten geht. Oft werden Personen mit Suizidabsicht gesucht, oder auch alte Menschen mit Demenz. Für den Beamten vor Ort ist diese Situation nicht tragbar. Er ist aber, durch Weisung des LZPD, gezwungen auf die offiziellen Trailer des Landes zu warten. Er darf keine Staffeln oder Teams rufen, welche er kennt und mit denen er in der Vergangenheit bereits erfolgreich gearbeitet hat.
Zum Verständnis: Zeit spielt aus verschiedenen Gründen eine wichtige Rolle in der Personensuche. Je größer der “Vorsprung” des Vermissten ist, umso schwerer ist es für die suchenden Teams die Person tatsächlich zu finden, hier wird oft nur noch richtungsweisend gearbeitet. Bei Suizidenten erklärt sich der Zeitfaktor von alleine. Bei Demenzpatienten, insbesondere älteren Menschen, muss, je nach Wetterlage, mit Dehydration oder Erfrierung gerechnet werden, wodurch sehr schnell, deutlich schneller als beim jüngeren Erwachsenen, ein lebensbedrohlicher Zustand erreicht wird. Dieser Umstand wird vom LZPD bewusst ignoriert, oder man denkt einfach nicht so weit. Trotzdem ist es ein unhaltbarer Zustand.
Wir haben uns auf die Fahne geschrieben, dass wir die Lücke schließen wollen, welche sich dort auftut. Im Normalfall kommen die Teams von Mantrailer West dann zum Einsatz,wenn über die Landesleitstelle kein PSH verfügbar oder zeitnah verfügbar ist, oder auch wenn der PSH der Landesleitstelle ohne Fund abgebrochen hat. In vielen dieser Fälle konnten wir die vermisste Person finden, oder in Zusammenarbeit mit anderen Kräften zum Fund beitragen.
Bislang wurde die Einsatzstaffel von Mantrailer West, neben der Alarmierung durch Privatpersonenen, auch durch andere Rettungshundestaffeln oder einzelne Kreispolizeibehörden alarmiert. Unsere Einsätze waren dem LZPD von Anfang an ein Dorn im Auge, wobei es um persönliche Befindlichkeiten und nicht sachliche Gründe ging, man versuchte immer wieder uns Steine in den Weg zu legen. Dies wurde durch den zuständigen Beamten im Innenministerium gedeckt. Generell basierte es auf der Grundlage, dass man sich, unter Nennung verschiedener Gründe, weigerte uns in die Liste des LZPD aufzunehmen. Kreispolizeibehörden, welche uns alarmierten, mussten mit Repressalien durch das LZPD rechnen. Ein Polizeibeamter erhielt eine Dienstaufsichtsbeschwerde weil er uns rief, und dadurch nachweislich einer Demenzpatientin das Leben rettete. Aber ansonsten ließ man uns bislang unsere Arbeit machen.
Nun hat das Ganze allerdings eine völlig neue Qualität angenommen. In einer Besprechung mit allen Staffelleitern aus NRW, welche im LZPD stattfand, wurde diesen durch die leitenden Beamten mitgeteilt, dass jegliche Zusammenarbeit mit unserem Verein zur Kündigung des Kooperationsvertrages zwischen dem Land und dem Landesverband der betreffenden Hilfsorganisation führen würde. Hier wurde explizit Zusammenarbeit im Einsatz, Doppelmitgliedschaft, gemeinsame Ausbildung, Empfehlung unserer Staffel, etc. genannt. Diese Aussage gegenüber den Hilfsorganisationen ist sowohl Nötigung als auch Erpressung, welche durch leitende Polizeibeamte erfolgt. Des Weiteren wurde gesagt, dass man unsere “Geschäftspraktiken” im Blick habe und geeignete Schritte dagegen erwäge. Mal abgesehen davon, dass wir als gemeinnütziger Verein keine Geschäftspraktiken haben, und dass für diese Aussage die Rechtsgrundlage fehlt, handelt es sich hierbei um üble Nachrede, eine weitere Straftat, welche durch leitende Polizeibeamte des Landes NRW begangen wird.
Aufgrund dieser Vorgänge haben wir einen Anwalt eingeschaltet, welcher das LZPD angeschrieben, und um Aufklärung sowie Nennung der Rechtsgrundlage gebeten hat. Man hat sehr zügig geantwortet, behauptet, dass dies so nie gesagt wurde, obwohl unserem Anwalt eine entsprechende eidesstattliche Versicherung vorliegt. Auf die Rechtsgrundlage wurde mit keinem Wort eingegangen. Ein erneutes Schreiben des Anwalts wurde bis heute nicht beantwortet.
Im ersten Schreiben des LZPD versuchte man in die Offensive zu gehen. Man warf uns vor, dass wir polizeiliche Rettungs, bzw. Suchmaßnahmen behindert hätten. Diese Vorwürfe weisen wir weit von uns. Das Gegenteil war der Fall. Wir haben gut und vertrauensvoll mit allen beteiligten Kräften gearbeitet, auch den Kreispolizeibehörden, wir haben immer den Anweisungen der Polizei und Einsatzleitungen Folge geleistet. Wenn es anders gewesen wäre, warum wären wir dann immer wieder gerufen worden, trotz der Repressalien, welche den Beamten drohten?
Wir sind der Meinung, dass hier, durch einzelne, leitende Polizeibeamte persönliche Befindlichkeiten über die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr gestellt werden. Teams, welche eine professionelle Ausbildung und Arbeitsweise haben, welche bereits in vielen Fällen Menschen helfen, und Leben retten konnten, werden hier einfach kategorisch abgelehnt. Objektive Gründe liegen hierfür nicht vor. Um das zu erreichen schrecken leitende Polizeibeamte auch vor der Begehung von Straftaten nicht zurück. Weiterhin wird damit auch versucht einem gemeinnützigen Verein die Grundlage der Gemeinnützigkeit zu entziehen.
Hier geht es um Menschenleben, die Rettung selbiger, da sollten persönliche Befindlichkeiten und Abneigungen keinerlei Rolle spielen. Dabei ist sachliche, professionelle Arbeit, ein Miteinander aller Kräfte (was oft zum Erfolg führt), notwendig um das Leben des Vermissten zu retten. Diese objektive Sicht der Arbeit und Betrachtungsweise der Situation muss man auch von leitenden Polizeibeamten erwarten können. Das ist ihr Job, dafür werden sie aus unseren Steuergeldern bezahlt. Es ist ein absolutes Unding, dass leitende Polizeibeamte aufgrund persönlicher Animositäten Straftaten gegen Bürger begehen. Erpressung, Nötigung, üble Nachrede (auch mit dem Ziel einem gemeinnützigen Verein die Grundlage der Gemeinnützigkeit zu entziehen) sind keine Bagatelldelikte.
Wir finden, dass dies an die Öffentlichkeit gehört, die Bevölkerung darüber informiert werden sollte. Für weitere Rückfragen, Interviews, etc. stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Gernot Sieger
Vorsitzender Mantrailer West Rettungshunde e. V.
Begriffe:
Personenspürhund (PSH) — Hund welcher vermisste Personen aufgrund ihres individuellen Geruchs sucht.
Team — bei der Polizei Hund und Hundeführer, bei uns kommt noch ein Helfer dazu.