Einsatzordnung von Mantrailer West

Diese Ein­sat­zord­nung regelt die wichtig­sten Punk­te im Bere­ich der Realein­sätze. Sie soll auch der Sicher­heit der beteiligten Ein­satzkräfte dienen.

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Generell ist den Anweisun­gen des Führungsper­son­als (Ein­sat­zleit­er / Staffelleit­er) Folge zu leisten.

Ist eine Gesamtein­sat­zleitung Ret­tung­shunde oder Polizei vor Ort, so ste­ht diese über der Staffelleitung.

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Eigen­schutz / Eigen­sicher­heit geht vor!

Die eigene Sicher­heit und die des Hun­des ist in jedem Fall vor­rangig zu beachten.

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Ger­ade nicht benötigte Kräfte kön­nen sich nach Absprache mit der Staffelführung auch anderen Ein­heit­en als Helfer zur Ver­fü­gung stellen.

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Tier­schutz: die geset­zlichen Vorschriften sind in jedem Fall einzuhal­ten. Hierzu gibt es keine Ausnahmen.

Dies gilt sowohl im Ein­satz als auch bezüglich der Hal­tung der Hunde.

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Ein­satzzeit­en / Ruhezeit­en Hund: Prinzip­iell ist dem Hund nach einem Ein­satz eine Ruhep­hase von min­destens 24h zu gewähren.

In Aus­nah­me­fällen darf der Hun­de­führer trotz­dem einen Ein­satz annehmen. Die Gründe sind der Staffelleitung im Nach­hinein schriftlich darzulegen.

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Ein­satzbuch: Die Staffelleitung / Ein­sat­zleitung führt ein Einsatzbuch.

Hier sind alle Ein­sätze mit allen beteiligten Kräften einzutragen.

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Der Ein­satz für die Staffel wird nur durch die Polizei oder die Gesamtein­sat­zleitung Ret­tung­shunde beendet.