Mantrailing als Einsatzmittel
Seit einigen Jahren wird Mantrailing auch in Deutschland, in verschiedenen Bereichen als probates Einsatzmittel gesehen. Hierbei muss man jedoch beachten, dass es sich nur um ein so genanntes “ergänzendes” Einsatzmittel handelt. Das bedeutet, dass andere Suchmaßnahmen, z. B. polizeiliche Ermittlungen, Suchhubschrauber, Flächensuchunde, etc., durch den Einsatz eines Mantrailer Teams nicht unnötig werden, sondern parallel ablaufen sollten.
Damit sind wir bereits bei einem wichtigen Punkt der Suche: Der Mantrailer muss in der Lage sein, gemeinsam mit anderen Suchmaßnahmen zu arbeiten. Er darf sich weder durch den frei arbeitenden Flächensucher ablenken lassen, noch durch die Suchkette der Polizei, oder den Lärm des Hubschraubers. Der Hund muss gelernt haben all diese äußeren Reize auszublenden.
Der Mantrailer ist kein Allheilmittel, wie man es vor einigen Jahren noch dachte, denn oft verläuft die Suche nicht mit dem tatsächlichen Fund am Ende. Hierfür kann es viele Gründe geben. Zum Beispiel kann die Spur aufgrund von Wind und Witterungsverhältnissen abreißen, die Person ist in ein Fahrzeug gestiegen und weggefahren, etc.. In diesen Fällen nennt man das Ergebnis des Mantrailers richtungsweisend. Es kann aber durchaus auch passieren, dass man in die völlig falsche Richtung läuft. Auch hierfür gibt es verschiedene Gründe, z. B. ein schlechter Geruchsträger, oder auch ein falscher Ansatzpunkt (der Ort, an welchem die Person angeblich zuletzt gesehen wurde). Ist der Ansatzpunkt nicht tatsächlich der Ort, von welchem die Person verschwunden ist, nimmt der Hund aufgrund seiner Ausbildung dort die frischste Spur der Person auf, d. h. er läuft einen Weg, welchen die Person zu einem früheren Zeitpunkt gegangen ist.
In der heutigen Zeit sehen viele Hundeführer in der professionellen Personensuche eine gute Möglichkeit Geld zu verdienen. Der Phantasie sind hier keinerlei Grenzen gesetzt. Egal ob man nun eine Aufwandsentschädigung von der Polizei bekommt (wird je nach Bundesland individuell geregelt, es gibt Bundesländer, welche nichts zahlen, aber auch solche die horrende Stundensätze erstatten), anderen Behörden seine Dienste für dreistellige Stundenlöhne anbietet, oder verzweifelten Angehörigen immense Beträge aus der Tasche zieht.
Wir distanzieren uns von einem solchen Verhalten. Wir arbeiten ausschließlich ehrenamtlich. Der Auftraggeber, egal ob Polizei, Behörden oder auch Privatpersonen, erhält von uns keine Rechnung für die Beauftragung. Unserer Meinung nach führt das sonst zu einer Kosten/Nutzenkalkulation, welche oft zu einem verzögerten Sucheinsatz, und damit zu deutlich geringeren Chancen auf einen Fund führen. Dieser Entwicklung möchten wir entgegenwirken. Für uns ist die Rettung von Menschenleben ein Ehrenamt, wir sehen dies als unsere moralische Verpflichtung an.
Rechtlich muss man noch darauf hinweisen, dass zivile (nicht polizeiliche) Mantrailer keine Straftätersuche durchführen dürfen, d. h. sie dürfen nicht bei einer vorangegangenen Straftat eingesetzt werden. Daher bewegt man sich gelegentlich in einer Grauzone, z. B., wenn ein Kind vermisst wird, da man hier nie ein Verbrechen ausschließen kann.
Die Alarmierung der Einsatzteams ist über die folgenden Rufnummern möglich:
Alarmierungsnummer 1
0176 — 76 74 81 25
Alarmierungsnummer 2
01590 — 163 40 07
Weitere Infos zur Alarmierung:
- Informationen vor der Alarmierung
- Informationen zur Anforderung
- Unsere Einsatzordnung
Wir garantieren
- Keine Kosten für den Auftraggeber
- Erreichbar 24 Stunden / Tag, 365 Tage
- Schnellstmögliche Anfahrt / Einsatzfähigkeiten im Bereich 100 km um Köln und Erftstadt
- Alarmierung auch von weiter weg
- Bestmögliche Ausbildungsstandards
- Seriöse Beratung & bestmögliche Arbeit
- Fremdgeprüfte Einsatzhunde (Prüfungs-Zeugnisse / Urkunden können von öffentlichen Stellen eingesehen werden)
Wir helfen ehrenamtlich,
Ihnen entstehen keine Kosten!
24 Stunden/Tag, 365 Tage erreichbar
Schnell Verfügbar: Wir sind
in ca. einer Stunde am Einsatzort
Bestmögliche Ausbildungsstandards & fremdgeprüfte Einsatzhunde