Einsatzgründe

Wann macht der Einsatz eines Mantrailers Sinn?

  • Es ist ein Abgang­sort bekan­nt (z.B. Altenheim, Kinder­spielplatz, etc.)
  • Es ist möglich einen Geruch der Per­son zu sichern.
  • Die Wit­terungsver­hält­nisse lassen eine Suche zu.
  • Ide­al­er­weise erfol­gt die Alarmierung sobald das Ver­schwinden bekan­nt wird.
  • Erste, schnelle Such­maß­nah­men* haben nicht zum Erfolg geführt.

*Mit ersten schnellen Such­maß­nah­men sind z. B. Durch­suchung des Altenheims, oder der direk­ten Umge­bung des Ver­schwindens gemeint, ggf. auch ein Suchen an Plätzen, die die ver­mis­ste Per­son häu­fig aufsucht.

Je schneller der Mantrail­er alarmiert wird und mit der Suche begin­nt, desto größer ist die Wahrschein­lichkeit, dass er findet!

Wenn sie sich nicht sich­er sind, ob der Ein­satz eines Mantrail­ers Sinn macht oder nicht, scheuen sie sich nicht uns anzu­rufen. Wir berat­en sie gerne.

Alarmierungsnummer 1

0176 — 76 74 81 25

Alarmierungsnummer 2

01590 — 163 40 07

Aber bitte bedenken sie

Wir helfen, kön­nen jedoch natür­lich keine Garantie dafür geben, dass wir die ver­mis­ste Per­son auch tat­säch­lich find­en. Hier­für kann es etliche Gründe geben.

Falls Sie in der Lage sind, den Zeit­punkt der let­zten Sich­tung in etwa anzugeben und ein sicher­er Abgangspunkt (let­zte Sich­tung der ver­mis­sten Per­son) vorhan­den ist, sind wir natür­lich gerne bere­it zu helfen.

Wir informieren Sie am Tele­fon über den weit­eren Ablauf unser­er Arbeit. Hierzu gehört auch eine real­is­tis­che Ein­schätzung der Lage, ob es Sinn macht mit Mantrail­ern zu suchen oder nicht. Wenn Sie sich dann für uns entschei­den, wer­den wir die notwendi­gen Maß­nah­men selb­st­ständig ergreifen.

Wie bere­its erwäh­nt: Ihnen entste­hen, da wir ehre­namtlich arbeit­en, kein­er­lei Kosten, wenn Sie uns beauftragen!

Wir helfen gerne und sofort!