Informationen für Angehörige

Ihr Angehöriger ist vermisst? Hier erfahren Sie was zu tun ist.

Wenn Ihr Ange­höriger ver­misst ist, müssen Sie als erstes die Polizei ein­schal­ten, da diese in solchen Fällen zuständig ist. Ermit­tlungstak­tisch ver­fügt sie über sämtliche Möglichkeit­en. Die Polizei nimmt beim tat­säch­lichen Vor­liegen eines Ver­mis­sten­falls in jedem Fall eine Ver­mis­s­te­nanzeige auf.

Die sich der Anzeige anschließen­den polizeilichen Maß­nah­men sind von ver­schiede­nen Voraus­set­zun­gen abhängig. Eine erwach­sene und gesunde Per­son, bei welch­er keine Gefahr für Leib, Leben und Gesund­heit beste­ht, hat generell das Recht, sich ohne Gründe aus ihrem Umfeld zu ent­fer­nen. Weit­er­hin hat sie das Recht zu entschei­den, wen sie über ihren Aufen­thalt­sort in Ken­nt­nis set­zt. Sieht die Polizei auf­grund der ermit­tel­ten Gesam­tum­stände eine Gefahr für die ver­mis­ste Per­son nicht bestätigt, so wird sie keine sofor­ti­gen Such­maß­nah­men ein­leit­en. Dies ist aus rechtlich­er Betra­ch­tung vol­lkom­men kor­rekt, auch wenn Sie sich gegebe­nen­falls seit­ens der Behör­den „im Stich“ gelassen fühlen.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie auf das Gespräch mit der Polizei entsprechend vor­bere­it­et sind.

Stellen Sie sich selbst folgende Fragen und beantworten Sie diese:

  • Wie alt ist die ver­mis­ste Per­son? Volljährig oder minderjährig?
  • War die ver­mis­ste Per­son bere­its zu einem anderen Zeit­punkt ver­misst oder abgängig ohne Angabe des Aufenthaltsortes?
  • Ist die ver­mis­ste Per­son zeitlich und räum­lich desorientiert?
  • Ist die ver­mis­ste Per­son ver­wirrt? Alko­ho­lik­er? Drogenkonsument?
  • Ist die ver­mis­ste Per­son lebens­bedrohlich erkrankt?
  • Liegen/lagen Anhalt­spunk­te für depres­sive Ver­stim­mungen vor? Besteht/bestand dies­bezüglich eine Medika­tion? Welche?
  • Befindet/befand sich die ver­mis­ste Per­son psy­chi­a­trisch­er oder psy­chol­o­gis­ch­er Behand­lung? Wo? Warum?
  • Bestehen/bestanden bei der ver­mis­sten Per­son suizidale Absicht­en? Wurde ein aktuelles Schreiben hin­ter­lassen? Wurde bere­its in der Ver­gan­gen­heit ein Suizid­ver­such begangen?
  • Führt die ver­mis­ste Per­son Waf­fen und/oder Medika­mente mit?

Sie können eine oder mehrere dieser Fragen mit “Ja” beantworten?

Wenn Sie eine, oder auch mehrere dieser Fra­gen mit „ja“ beant­worten, dann soll­ten Sie dies in jedem Fall bei der Erstat­tung der Ver­mis­s­te­nanzeige bei der Polizei angeben, damit dies in der Anzeige schriftlich ver­merkt wird. Dies sind die Grund­la­gen, auf­grund welch­er die Polizei eine Gefahren­prog­nose erstellt und so ihr weit­eres Vorge­hen bestimmt.

Sie haben den­noch den Ein­druck, dass die Polizei trotz der Bejahung eines Großteils der Fra­gen untätig bleibt? So wen­den Sie sich umge­hend an die zuständi­ge Polizei­di­en­st­stelle und lassen sich über die tat­säch­lich ein­geleit­eten Maß­nah­men bzw. Ermit­tlungstätigkeit­en informieren.

Soll­ten Sie den­noch keine Infor­ma­tio­nen von der Polizei erhal­ten und den Ein­druck haben, dass nicht agiert wird, so kann es dur­chaus sein, dass bere­its interne Ermit­tlungs­maß­nah­men ein­geleit­et wur­den, über deren Ansatz oder Ver­lauf auch eng­sten Ange­höri­gen aus tak­tis­chen Grün­den keine Auskun­ft gegeben wer­den kann.

Also, nur weil Sie nichts sehen, heißt das noch lange nicht, dass nichts passiert!

Soll­ten Sie trotz­dem das Gefühl haben, dass Sie „im Stich“ gelassen wer­den, so bieten wir Ihnen unsere ehre­namtliche Hil­fe an!

Aber bitte bedenken sie

Wir helfen, kön­nen jedoch natür­lich keine Garantie dafür geben, dass wir die ver­mis­ste Per­son auch tat­säch­lich find­en. Hier­für kann es etliche Gründe geben.

Falls Sie in der Lage sind, den Zeit­punkt der let­zten Sich­tung in etwa anzugeben und ein sicher­er Abgangspunkt (let­zte Sich­tung der ver­mis­sten Per­son) vorhan­den ist, sind wir natür­lich gerne bere­it zu helfen.

Wir informieren Sie am Tele­fon über den weit­eren Ablauf unser­er Arbeit. Hierzu gehört auch eine real­is­tis­che Ein­schätzung der Lage, ob es Sinn macht mit Mantrail­ern zu suchen oder nicht. Wenn Sie sich dann für uns entschei­den, wer­den wir die notwendi­gen Maß­nah­men selb­st­ständig ergreifen.

Wie bere­its erwäh­nt: Ihnen entste­hen, da wir ehre­namtlich arbeit­en, kein­er­lei Kosten, wenn Sie uns beauftragen!

Wir helfen gerne und sofort!

Wir helfen ehre­namtlich,
Ihnen entste­hen keine Kosten!

24 Stunden/Tag, 365 Tage erreichbar

}

Schnell Ver­füg­bar: Wir sind
in ca. ein­er Stunde am Einsatzort

Best­mögliche Aus­bil­dungs­stan­dards & fremdgeprüfte Ein­satzhunde